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Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte wie Websites für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Das Ziel ist, dass Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, ebenso wie ältere Menschen oder Personen mit temporären Beeinträchtigungen, problemlos auf Informationen und Funktionen Ihrer Website zugreifen können.
Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind in Deutschland klar geregelt: Öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Behörden und Stadtverwaltungen mussten ihre Webseiten und digitalen Dienste seit dem 23. September 2020 barrierefrei gestalten.
Private Unternehmen und Onlineshops in der EU müssen ihre Webseiten bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten, wenn sie bestimmte Dienstleistungen anbieten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA).
Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)
Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549
Wir haben bereits erfolgreiche Projekte zur barrierefreien Gestaltung von Websites realisiert. Hier sind einige unserer Kunden.
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